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Barrierefreiheitserklärung

Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen

Diese Erklärung gilt für das Online-Angebot der Auto-Ackert GmbH (Ford-Ackert) unter https://www.auto-ackert.de/ und basiert auf

  • dem Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) §§ 16a, 16b,
  • der Behindertengleichstellungsverordnung (BGGVO LSA) § 11
  • der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523
  • der harmonisierten Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)
  • den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level A und AA

Konformitätserklärung

Wir haben unsere Webseite per Selbstbewertung mit folgenden Tools geprüft:

  • Automatisierte Tests: WAVE, Silktide, Google Lighthouse, axe-core
  • Manuelle Tests: Screenreader (NVDA, VoiceOver) und Browser-Vorlesefunktion

Ergebnis: Die Seite ist teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA (gemäß EN 301 549 Anlage A1) konform. Einige Teilbereiche entsprechen noch nicht vollumfänglich den Vorgaben, siehe Abschnitt 4.

Assistenztools

Wir bieten als Sofort-Hilfe und alternative Darstellung das Tool DigiAccess an, mit dem Nutzer:innen Kontrast, Schriftgröße, Fokus-Stile und weitere Parameter nach Bedarf anpassen können.

Ausnahmen und barrierefreie Alternativen

Nach § 3 Abs. 5 BITV HE 2019 (§ 16a Abs. 4 BGG LSA) gelten für bestimmte Bereiche der Website Ausnahmeregelungen wegen unverhältnismäßiger Belastung (Unzumutbarkeit). Zu jeder dieser Ausnahmen führen wir die barrierefreie Alternative auf:

1. Header-Bereiche mit Text auf Bild

  • Problem: Semantisch auszeichnungsfähige HTML-Text-Elemente liegen zwar vor, werden jedoch visuell auf Hintergrundbildern und -videos platziert, wobei der Kontrast teilweise unter dem Mindestwert von 4,5 : 1 liegt (WCAG 2.1 1.4.3).
  • Barrierefreie Alternative: Durch das DigiAccess Tool lassen sich diese Inhalte mit schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund darstellen.

2. Videos ohne Untertitel

  • Problem: Eingebettete Videos in Headerbereichen enthalten keine Untertitel oder Transkripte (WCAG 2.1 1.2.2).
  • Begründung Unzumutbarkeit (§ 3 Abs. 5 BITV HE 2019 / § 16a Abs. 4 BGG LSA):
    • Eine vollständige Nachbearbeitung aller bestehenden Clips würde einen erheblichen personellen und kostenmäßigen Aufwand bedeuten.
    • Da unser Schwerpunkt primär auf neuen Inhalten liegt, wäre die Umstellung aller historischen Medienproduktionen derzeit unverhältnismäßig.
  • Maßnahmen: Beachtung der Barrierefreiheit für zukünftige Einbettungen.
  • Barrierefreie Alternative: Auf Anfrage stellen wir ein vollständiges Transkript bzw. eine Zusammenfassung in Textform zur Verfügung.

3. Bilder ohne Alt-Attribute

  • Problem: Einige Icons und dekorative Grafiken sind derzeit ohne oder mit unpräzisem alt-Attribut (WCAG 2.1 1.1.1).
  • Begründung Unzumutbarkeit (§ 3 Abs. 5 BITV HE 2019 / § 16a Abs. 4 BGG LSA):
    • Die Website enthält hunderte kleiner Icons und Hintergrundgrafiken, die in verschiedenen Templates und Modulen verteilt sind. Eine manuelle, kontextgerechte Erfassung jedes einzelnen Bildes übersteigt aktuell unsere personellen Kapazitäten.
    • Eine Automatisierung (z. B. via KI-gestützte Alt-Text-Generierung) erfordert Vorarbeiten und Validierung, sodass der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen unverhältnismäßig wäre.
  • Maßnahmen: Beachtung der Barrierefreiheit für zukünftige Bilduploads.
  • Barrierefreie Alternative: Über das DigiAccess Tool werden die Bild-Alt-Texte ergänzt.

4. Kontrast in CI-Buttons

  • Problem: Wenige Schaltflächen verwenden strukturprägende Unternehmensfarben und erreichen nicht den Mindestkontrast (WCAG 2.1 1.4.3).
  • Begründung: Eine Anpassung der Farbigkeiten zum reinen Kontrastausgleich würde das Corporate Design verfälschen und ist unverhältnismäßige Belastung.
  • Barrierefreie Alternative: Nutzer:innen können per DigiAccess die Kontraststärke der Buttons erhöhen oder alternative Fokus-Stile aktivieren.
  • Zieltermin: Bleibt als dauerhafte Ausnahme, bis CI-Überarbeitung möglich ist.

5. Externe iFrame-Inhalte (beispielsweise Fahrzeugbörsen, Kartendienste)

  • Problem:
    • In eingebetteten iFrames können ARIA-Attribute, Formularbeschriftungen und Alternativtexte unvollständig oder unpräzise sein (WCAG 2.1 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
    • Kontrast und Tastaturbedienbarkeit dieser Fremdinhalte lassen sich möglicherweise nur eingeschränkt steuern.
  • Begründung Unzumutbarkeit (§ 3 Abs. 5 BITV HE 2019 / § 16a Abs. 4 BGG LSA):
    • Die Inhalte stammen von externen Anbietern und werden als abgeschlossene iFrame-Widgets ausgeliefert.
    • Eine vollständige Neuentwicklung oder proprietäre Nachbildung würde unverhältnismäßig hohen Entwicklungs- und Lizenzaufwand verursachen.
  • Barrierefreie Alternative: Alle wesentlichen Informationen und Dienste, die üblicherweise über das Widget bereitgestellt werden (z. B. Fahrzeugsuche, Standortinformationen), können Nutzer:innen per Telefon oder E-Mail anfragen.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Ihnen sind noch weitere Fehler oder Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Sie können sich jederzeit bei uns melden:

  • Zentrale Wernigerode: 03943 54270 | info-wr@auto-ackert.de
  • Standort Harsleben: info-hbs@auto-ackert.de
  • Standort Blankenburg: info-blb@auto-ackert.de
  • Kontaktformular: Direkt auf dieser Seite

Beschwerde- und Schlichtungsstelle

Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle

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